Gemeinsamer (inklusiver) Unterricht

Zehn Grundsatzziele zur Inklusion an Hessens Schulen

Das Hessische Kultusministerium verfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben — Hessisches Schulgesetz, Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) — zehn Grundsatzziele:

Ziel 1:

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an Grundschulen und weiterführenden Schulen wird erhöht. Im Gegenzug wird die Förderschulbesuchsquote in den nächsten Jahren abgesenkt.

Ziel 2:

Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität berücksichtigt die Förderung von Schülern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Die Wirksamkeit inklusiver Bildung wird evaluiert.

Ziel 3:

„Modellregionen Inklusive Bildung“ werden ausgewiesen. Diese Schulträgerbereiche zeichnen sich dadurch aus, dass inklusive Angebote für jeden Förderschwerpunkt in jeder Schulform vorgehalten werden.

Ziel 4:

In jeder Region stehen Ansprechpartner für Eltern hinsichtlich der inklusiven Beschulung ihrer Kinder und für Schulen zur Beratung und Unterstützung bei der inklusiven Schulentwicklung zur Verfügung (siehe auch Fachberaterinnen und Fachberater Inklusion).

Ziel 5:

Lehrerressourcen für „Sonderpädagogische Förderung“ werden optimal genutzt. Das heißt:

  • Bündelung sonderpädagogischer Ressourcen und Fördersysteme,
  • Öffnung und weitgehende Beibehaltung der Förderschulressourcen auch für die allgemeine Schule.

Ziel 6:

Förderschulen verlagern ihre Angebote schrittweise unter das Dach der allgemeinen Schule zur wohnortnahen inklusiven Beschulung. Sonderpädagogische Kompetenzen werden schrittweise an die allgemeine Schule verlagert, hochwertiger Unterricht wird gesichert durch

  • ambulante und präventive Maßnahmen,
  • inklusiven Unterricht
  • Kooperationsklassen.

Ziel 7:

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen erreichen den bestmöglichen Abschluss durch hochwertigen Unterricht in der inklusiven Beschulung.

Ziel 8:

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sind auf die Teilhabe am Berufs- und Arbeitsleben vorbereitet sowie zur selbstständigen Lebensgestaltung befähigt.

Ziel 9:

Maßnahmen zur Steigerung des Bewusstseins für die Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen werden im Schulprogramm verankert.

Ziel 10:

Inklusive Bildung ist fester Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Lehrämter und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es bestehen Angebote zur Qualifikation von Schulleitungen aller Schulformen zur Entwicklung inklusiver Strukturen an allgemeinen Schulen.

Weitere Informationen: https://kultusministerium.hessen.de/schule/individuelle-foerderung/inklusion