Anhang Mediennutzungsordnung
Am 26. Juni 2025 hat der Hessische Landtag landesweite einheitliche Regelungen für den Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Smartwatches an Schulen festgelegt, damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden sowie das soziale Miteinander gestärkt werden. Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
- Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sek. I und II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung in der Schulordnung getroffen werden – z. B. für definierte Aufenthaltsbereiche der Oberstufe.
- Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Medienbildung).
- Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
Anm.: Diese private Nutzung kann an der Theo-Koch-Schule durch die Klassenlehrkraft oder eine aufsichtführende Lehrkraft genehmigt werden. - Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden.
Bereits am 16. Juni 2025 hat die Schulkonferenz der Theo-Koch-Schule ergänzend folgende schulinterne Präzisierung beschlossen:
Auf dem Gelände und in den Gebäuden der Theo-Koch-Schule besteht ein generelles Handynutzungsverbot für alle Jahrgangsstufen. Ausnahmen sind die unterrichtliche Nutzung sowie die Möglichkeit für die Oberstufenschülerinnen und -schüler, auf den Jahrgangsstufenebenen in Haus E ihre Handys zu gebrauchen.
Für Klassenfahrten wurde auf der Gesamtkonferenz vom 05.03.2025 zudem Folgendes beschlossen:
Für die Jahrgangsstufe 6 gibt es eine Handynutzungsmöglichkeit für eine Stunde nach dem Abendessen. Die Handys verbleiben in der übrigen Zeit in der Obhut der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers.
Für die Jahrgangsstufe 8 erfolgt die Ausgabe der Handys nach dem Frühstück und das Einsammeln zum Abendessen. Die Handys verbleiben in der übrigen Zeit in der Obhut der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers.
Für die Jahrgangsstufe 10 und bei Studienfahrten in der Oberstufe erfolgen keine einschränkenden Regelungen.
Kolleginnen und Kollegen verpflichten sich zugleich, das Thema Handynutzung und Medienkonsum präventiv zu besprechen und Regeln und Verbote zu erklären, mit dem Ziel, Ihre Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsvollen Umgang zu erziehen. Insbesondere besprechen die Klassenlehrinnen und -lehrer die Nutzungsregeln vor den entsprechenden Klassenfahrten.