Abitur & Fachhochschulreife
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Das Abitur/die „Allgemeine Hochschulreife“
berechtigt zum Studium an Universitäten. Das Abitur in Hessen besteht aus fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern: drei schriftlichen und zwei „mündlichen“. Die drei schriftlichen Prüfungen bestehen aus hessenweit einheitlichen Aufgaben, die vom Kultusministerium gestellt werden (Zentralabitur), die beiden weiteren Fächer werden von den unterrichtenden Lehrkräften geprüft. Das vierte Prüfungsfach muss eine mündliche Prüfung sein, das fünfte kann eine mündliche Prüfung, eine Präsentation oder eine schriftliche Studienarbeit („besondere Lernleistung“) sein.
Die ersten drei Prüfungsfächer, die schriftlich geprüft werden, bestehen aus den beiden Leistungsfächern und einem weiteren, gewählten Fach. Sie müssen aus mindestens zwei Aufgabenfeldern gewählt sein.
Alle fünf Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken und
- Deutsch
- Mathematik
- eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik
beinhalten.
Bei der Wahl der Prüfungsfächer werden die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Oberstufe ausgiebig beraten.
Die „Fachhochschulreife“
berechtigt zum Studium an Fachhochschulen (oft auch mit den Bezeichnungen Hochschule (HS), Technische Hochschule (TH), Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) oder Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)) sowie in einigen Bundesländern auch zur Aufnahme eines Bachelor-Studiengangs an einer Universität. Sie ist nicht in allen, aber in vielen Bundesländern anerkannt.
Für die Fachhochschulreife ist als „schulischer Teil“ nur ein Jahr aus der Qualifikationsphase notwendig, das dann mit einem Jahr Praktikum oder einem sozialem Jahr – dem „beruflichen Teil“ – kombiniert wird.
Die Schülerin oder der Schüler erhält von der Schule zunächst ein Zeugnis mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und kommt ein Jahr später mit den notwendigen Belegen über den beruflichen Teil zurück an die Schule, um sich dann das eigentliche Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellen zu lassen.