Beleg- und Einbringverpflichtungen

Belegverpflichtung Einbringverpflichtung Bemerkung
Leistungskurse
4 x LK1    4 x LK2
4 x LK1 und LK2 in doppelter Wertung (Q1 – Q4) 1 LK muss sein: Mathe oder Fremdsprache oder Naturwissenschaft
maximal 3 Minderleistungen, kein Kurs mit  null Punkten
Grundkurse 24 Grundkurse maximal 6 Minderleistungen

kein Kurs mit null Punkten

Aufgabenfeld I: (Deutsch, Fremdsprache, weitere Fremdsprache, Kunst, Musik oder DS)
4 x Deutsch 4 x Deutsch verpflichtendes Prüfungsfach
4 x 1 fortgeführte Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch) 4 x 1. Fremdsprache

(= aus Sek I fortgeführt)

1 Fremdsprache oder 1 Naturwissenschaft oder Informatik ist verpflichtendes Prüfungsfach
2 x 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft (2 x 2. Fremdsprache) bei Unklarheiten Rücksprache mit Tutor/ Studienleiter
2 x Kunst oder Musik 2 x Kunst oder Musik
Aufgabenfeld II: (Geschichte, Politik und Wirtschaft, Ethik oder Religion) –  mindestens 6 Kurse
4 x Geschichte 2 x Geschichte (Q3 und Q4) Geschichtskurse aus Q3 und Q4
2 x Politik und Wirtschaft) 2 x Politik und Wirtschaft
4 x Ethik oder Religion Wer Religion als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in derselben Religionslehre besucht haben.
Aufgabenfeld III: (Mathe, Biologie, Chemie, Physik, Informatik)
4 x Mathe 4 x Mathe verpflichtendes Prüfungsfach
4 x Naturwissenschaft durchgehend 4 x Naturwissenschaft durchgehend Die erste Naturwissenschaft darf nicht Informatik sein.

1 Naturwissenschaft oder 1 Fremdsprache oder Informatik muss Prüfungsfach sein.

2 x Naturwissenschaft oder 2. Fremsprache (2 x 2. Naturwissenschaft) 2. Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden.
Sport nur 4. oder 5. Prüfungsfach
4 x Maximal 3 Kurse können eingebracht werden, wenn Sport nicht Prüfungsfach ist.

 

Besonderheiten

Wenn in der Mittelstufe keine 2. Fremdsprache belegt wurde, muss diese mit von E1 bis Q4 mit jeweils 4 Wochenstunden belegt werden, und die Kurse aus Q3 und Q4 müssen eingebracht werden.
Maximal 6 Grundkurse dürfen mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen werden.
Die 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder abdecken.
Die drei schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken.
Wer sich im Fach katholische Religion, evangelische Religion oder Ethik im Abitur prüfen lassen möchte, muss alle Kurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase im selben Fach besucht haben.
Bilinguale Abiturprüfungen in Sachfächern können nur abgelegt werden, wenn diese in der gesamten gymnasialen Oberstufe (E1 bis Q4) bilingual unterrichtet wurden.
In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prüfungshalbjahres und  keine Abiturprüfung mit null Punkten abgeschlossen werden.
In drei Prüfungsfächern, darunter einem LK, müssen in den Abi-Prüfungen mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.
Eine besondere Lernleistung muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schulleitung beantragt werden.
Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein.
In schriftlichen Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt.
Bei Abschluss einer Prüfung im vierten oder fünften Prüfungsfach mit null Punkten kann auf Beschluss des Prüfungsausschusses innerhalb von drei Wochen eine Nachprüfung angeboten werden.
Die Prüfung darf in keinem Prüfungsfach mit null Punkten abgeschlossen werden.

 

Berechnung der Gesamtqualifikation:

LK -Bereich doppelt 80/240
GK -Bereich 24 x einfach 120/360
Prüfungsfächer (LK und GK) Abitur vierfach 100/300
Insgesamt müssen mindestens 300 Punkte von 900 möglichen Punkten erreicht werden.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.