Beleg- und Einbringverpflichtungen
Belegverpflichtung | Einbringverpflichtung | Bemerkung |
Leistungskurse 4 x LK1 4 x LK2 |
4 x LK1 und LK2 in doppelter Wertung (Q1 – Q4) | 1 LK muss sein: Mathe oder Fremdsprache oder Naturwissenschaft maximal 3 Minderleistungen, kein Kurs mit null Punkten |
Grundkurse | 24 Grundkurse | maximal 6 Minderleistungen
kein Kurs mit null Punkten |
Aufgabenfeld I: (Deutsch, Fremdsprache, weitere Fremdsprache, Kunst, Musik oder DS) |
4 x Deutsch | 4 x Deutsch | verpflichtendes Prüfungsfach |
4 x 1 fortgeführte Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch) | 4 x 1. Fremdsprache
(= aus Sek I fortgeführt) |
1 Fremdsprache oder 1 Naturwissenschaft oder Informatik ist verpflichtendes Prüfungsfach |
2 x 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft | (2 x 2. Fremdsprache) | bei Unklarheiten Rücksprache mit Tutor/ Studienleiter |
2 x Kunst oder Musik | 2 x Kunst oder Musik |
Aufgabenfeld II: (Geschichte, Politik und Wirtschaft, Ethik oder Religion) – mindestens 6 Kurse |
4 x Geschichte | 2 x Geschichte (Q3 und Q4) | Geschichtskurse aus Q3 und Q4 |
2 x Politik und Wirtschaft) | 2 x Politik und Wirtschaft | |
4 x Ethik oder Religion | Wer Religion als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in derselben Religionslehre besucht haben. |
Aufgabenfeld III: (Mathe, Biologie, Chemie, Physik, Informatik) |
4 x Mathe | 4 x Mathe | verpflichtendes Prüfungsfach |
4 x Naturwissenschaft durchgehend | 4 x Naturwissenschaft durchgehend | Die erste Naturwissenschaft darf nicht Informatik sein.
1 Naturwissenschaft oder 1 Fremdsprache oder Informatik muss Prüfungsfach sein. |
2 x Naturwissenschaft oder 2. Fremsprache | (2 x 2. Naturwissenschaft) | 2. Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden. |
Sport | nur 4. oder 5. Prüfungsfach | |
4 x | Maximal 3 Kurse können eingebracht werden, wenn Sport nicht Prüfungsfach ist. |
Besonderheiten
Wenn in der Mittelstufe keine 2. Fremdsprache belegt wurde, muss diese mit von E1 bis Q4 mit jeweils 4 Wochenstunden belegt werden, und die Kurse aus Q3 und Q4 müssen eingebracht werden. |
Maximal 6 Grundkurse dürfen mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen werden. |
Die 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder abdecken. |
Die drei schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. |
Wer sich im Fach katholische Religion, evangelische Religion oder Ethik im Abitur prüfen lassen möchte, muss alle Kurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase im selben Fach besucht haben. |
Bilinguale Abiturprüfungen in Sachfächern können nur abgelegt werden, wenn diese in der gesamten gymnasialen Oberstufe (E1 bis Q4) bilingual unterrichtet wurden. |
In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prüfungshalbjahres und keine Abiturprüfung mit null Punkten abgeschlossen werden. |
In drei Prüfungsfächern, darunter einem LK, müssen in den Abi-Prüfungen mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. |
Eine besondere Lernleistung muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schulleitung beantragt werden. |
Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. |
In schriftlichen Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt. |
Bei Abschluss einer Prüfung im vierten oder fünften Prüfungsfach mit null Punkten kann auf Beschluss des Prüfungsausschusses innerhalb von drei Wochen eine Nachprüfung angeboten werden. |
Die Prüfung darf in keinem Prüfungsfach mit null Punkten abgeschlossen werden. |
Berechnung der Gesamtqualifikation:
LK -Bereich | doppelt | 80/240 |
GK -Bereich | 24 x einfach | 120/360 |
Prüfungsfächer (LK und GK) Abitur | vierfach | 100/300 |
Insgesamt müssen mindestens 300 Punkte von 900 möglichen Punkten erreicht werden. |
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.